Datenschutz & Teilnahmebedingungen
Datenschutz & Teilnahmebedingungen
Der ADAC Regionalclub ADAC Hessen-Thüringen e.V. (Abteilung Musikreisen) veranstaltet dieses
Gewinnspiel und verwendet die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich
zur Abwicklung des Gewinnspieles (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die veröffentlicht werden)
und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es sei denn Sie haben in
die weitergehende Nutzung für Werbezwecke eingewilligt.
A. Datenschutz und B. Teilnahmebedingungen
A. Datenschutz-Informationen für Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO
1. Verantwortliche Stelle (Art. 13 Abs1. Ziffer 1)
ADAC Hessen-Thüringen e.V. (Fachbereich Musikreisen)
T 069 66 07 8301, E-Mail: info@adac-musikreisen.de
Datenschutzbeauftragter
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt am Main
E-Mail: Datenschutz@hth.adac.de
2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom
Betroffenen angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Die Teilnahme am Gewinnspiel
erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der
Daten erfolgt nur, wenn der Betroffenen seine Einwilligung erteilt hat. Der Zweck der weitergehenden
Nutzung geht aus der hierfür erteilten Einwilligung hervor.
3. Kategorien von Empfängern
Das Gewinnspiel kann in Kooperation mit Partnern erfolgen. Des Weiteren können
Auftragsverarbeiter mit der Abwicklung des Gewinnspieles beauftragt werden. Die konkret
Beauftragten sind in den Datenschutzhinweisen für den Betroffenen (Erstinformation) aufgelistet.
4. Speicherdauer der Daten
Die Daten werden spätestens drei Monate nach Abwicklung des Gewinnspieles gelöscht.
Ausgenommen hiervon sind die Daten der Gewinner. Hat der Betroffene eine Zustimmung zur
weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung.
5. Weitere Rechte
Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden
personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung, eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf
Datenübertragbarkeit. Dieses Recht können Sie bei ADAC Hessen-Thüringen e.V. geltend machen.
6. Widerrufsrecht
Der Betroffene hat das Recht, die erteilte Einwilligung zur über die Durchführung des Gewinnspiels
hinausgehenden, weitergehenden Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist an ADAC
info@adac-musikreisen.de unter dem Kennwort Widerruf zu richten.
7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 15. f DSGVO)
Ungeachtet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe können Sie auch bei der
für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die
Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt. Die für den ADAC Hessen-
Thüringen e.V. zuständige Aufsichtsbehörde ist jeweilige Aufsichtsbehörde.
B. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen Jubiläumsgewinnspiel „Picknick im Park - Schlosshotel Kronberg“
Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am ADAC Hessen-
Thüringen e. V. Jubiläumsgewinnspiel „Picknick im Park - Schlosshotel Kronberg“. Mit der Teilnahme
am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger
beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).
1. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
Veranstalter des Gewinnspiels ist der ADAC Hessen-Thüringen e.V., Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt.
2. Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres
und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder und
Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
(2) Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e.V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC
Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste
GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH sowie der ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen
Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ADAC Hessen-Thüringen
das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen.
(4) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen
oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch
nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm zur Person gemachten Angaben wahrheitsgemäß und
richtig sind. Personen, die unwahre Personenangaben machen, können vom Gewinnspiel
ausgeschlossen werden.
(6) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig.
Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus.
Der ADAC Hessen-Thüringen behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen,
die sich mittels Gewinnspiel-Dienstleistern / Gewinnspielclubs und/oder mittels automatisierter
Gewinnspiel-Anmelde-Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder
widerrechtlichen Teilnahme behält sich der ADAC Hessen-Thüringen rechtliche Schritte vor.
3. Auf welche Weise und wie lange können Sie teilnehmen?
(1) Für die Teilnahme ist Voraussetzung, das entsprechende Formular auf adac-musikreisen.de
auszufüllen.
(2) Für die Teilnahme werden vom Veranstalter keine Kosten erhoben.
(3) Eine Teilnahme ist vom 31.08.2025 – 14.09.2025, 23.59 Uhr möglich. Für den Einsendeschluss ist
der rechtzeitige Eingang der über das Formular übermittelten Daten maßgeblich. Nach dem
Einsendeschluss eingehende E-Mails werden nicht berücksichtigt.
(4) Der ADAC Hessen-Thüringen behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne
Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser
Möglichkeit macht der ADAC Hessen-Thüringen insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen
Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software)
oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet
werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht
wird, kann der ADAC Hessen-Thüringen von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt
verlangen.
4. Was können Sie gewinnen?
(1) Zu gewinnen gibt es 1x Picknickkorb für 2 Personen für ein Picknick im Park des Schlosshotels
Kronberg.
(2) Bei Tickets / Reisen gilt der Vorbehalt der Verfügbarkeit.
5. Wie wird der Gewinner bestimmt?
(1) Unter allen erfolgreich teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird der Gewinn durch zufällige
Ziehung verlost.
6. Wie wird der Gewinner benachrichtigt und der Gewinn ausgeschüttet?
(1) Der Gewinner wird vom ADAC Hessen-Thüringen per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, die
sodann angeforderten, personenbezogenen Daten abzugeben, um den Gewinn zu erhalten.
(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach dem Absenden der
Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt
ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der
ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen,
erfolgen kann. Sofern der Gewinner den Gewinn nicht in Anspruch nehmen möchte, ist er berechtigt,
diesen an eine dritte Person zu übertragen.
(3) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner. Ein Umtausch oder eine
Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich, ein
solcher Anspruch besteht nicht.
(4) Soweit für den Versand der Gewinne Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter. Durch die
Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Zusatzkosten trägt der Gewinner ebenso wie etwa
anfallende Steuern selbst.
7. Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt freiwillig, ohne Koppelung an sonstige Leistungen.
(2) Der ADAC Hessen-Thüringen verwendet von den Teilnehmern angegebene personenbezogenen
Daten ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels (ausgenommen ggf. Gewinnerdaten, die
veröffentlicht werden) und löscht diese binnen drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels, es
sei denn die Teilnehmer haben in die weitergehende Nutzung explizit eingewilligt. Der Zweck der
weitergehenden Nutzung geht jeweils aus der hierfür erteilten Zustimmung hervor.
(3) Ergänzende Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter
Datenschutz & Informationspflichten / ADAC.
8. Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?
(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des
Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per
Einschreiben/Rückschein an den ADAC Hessen-Thüringen e.V. zu richten. Fernmündlich mitgeteilte
oder verspätete Beschwerden werden nicht beachtet.
9. Was ist sonst noch wichtig?
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke
bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle
der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck
und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ADAC Hessen-Thüringen e.V. ohne gesonderte
Benachrichtigung geändert werden.